Trauung und Gottesdienst zur Eheschließung

Die Trauung

Bei einer kirchlichen Trauung wird dem Brautpaar der Segen Gottes zugesprochen, nachdem zuvor ihre Ehe auf dem Standesamt geschlossen wurde. Für eine kirchliche Trauung müssen beide Partner einer Kirche angehören. Sie bejahen vor Gott, dass sie sowohl in guten wie auch in schwierigen Zeiten ihres Lebens beieinander bleiben wollen – lebenslang. Dazu erbitten sie von Gott die nötige Kraft und seinen Segen für ihr gemeinsames Leben. Die ganz praktischen Fragen, die einen Traugottesdienst betreffen (Musik, Lieder etc.), können mit dem Pfarrer unserer Gemeinde individuell abgestimmt werden. Dazu bedarf es eines Traugesprächs, das längerfristig vor dem gewünschten Trautermin vereinbart werden sollte.

Gottesdienst zur Eheschließung

Das Anliegen und der Ablauf eines Gottesdienstes zur Eheschließung ist ganz ähnlich dem einer Trauung. Jedoch trägt ein Gottesdienst zur Eheschließung dem Umstand Rechnung, dass einer der beiden Partner keiner Kirche angehört. Dennoch sind beide sich einig, dass auch sie Gott um die nötige Kraft und seinen Segen für ihr gemeinsames Leben bitten wollen – ohne dass der nichtkirchliche Partner hier zu einem Bekenntnis genötigt wird, zu dem er ehrlichen Herzens (noch) nicht stehen kann.
Die ganz praktischen Fragen, die einen Gottesdienst zur Eheschließung betreffen, können ebenso mit dem Pfarrer unserer Gemeinde individuell abgestimmt werden. Auch hier bedarf es eines Gesprächs, das längerfristig vor dem gewünschten Gottesdiensttermin vereinbart werden sollte.