Aktuelle Coronaschutz-Bestimmungen

Hier finden Sie die derzeit geltenden Corona-Schutzbestimmungen für unsere kirchliche Veranstaltungen:

Gottesdienste

  • Zugang nur mit 3G (geeimpft, genesen, getestet), bitte Nachweis (Impfausweis, App, Testzertifikat…) und Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein…) mitbringen.
  • Es besteht die Möglichkeit vor Ort einen Schnelltest zu machen, diesen am besten selbst mitbringen. Wir können nur begrenzte Kapazitäten an Tests zur Verfügung stellen.
  • Es besteht Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
  • Mindestens 1,5m Abstand zwischen verschiedenen Hausständen.
  • Kontaktnachverfolgung (über Kontaktkarten oder Check-In über QR-Code-Scanner der Corona-Warn-App).
    Datenschutzhinweis: Die Kontaktdaten werden vier Wochen lang aufgehoben bzw. bei digital übermittelten Daten vier Wochen lang gespeichert und danach vernichtet bzw. gelöscht. Falls bei einem Infektionsfall das Gesundheitsamt bei uns nach Teilnehmerdaten nachfragt, werden diese übermittelt. Die Daten werden zu keinerlei anderen Zwecken verwendet.

Gemeindekreise und Musikgruppen

Derzeit sind im Rahmen der Corona-Schutzverordnung keine Treffen von Erwachsenen- Gemeindegruppen sowie Proben von Musikgruppen möglich. Kinder- und Jugendgruppen finden weiterhin statt. Unter 16jährige Schüler gelten als in der Schule getestet. Kinder, die derzeit keine Schule besuchen, benötigen ein tagesaktuelles (nicht älter als 24 h) Testzertifikat über einen negativen Schnelltest oder PCR-Test. Bei den Veranstaltungen gilt in Innenräumen Maskenpflicht.